Sanktionen
Für die internationalen Geschäftsbeziehungen sind derzeit die verhängten Sanktionen gegen Russland wohl das grösste Problem – nicht nur für Russland.
Dazu gibt es Meinungen, die nicht zum Vorneherein ausser Acht zu lassen sind.
So zum Beispiel folgende:
Natürlich sind auch unsere Kunden-Firmen von den Problemen der Sanktionen betroffen.
So müssen viele Schweizer Firmen, welche über Jahrzehnte am Aufbau ihrer Tochtergesellschaften und Verkaufsstrukturen in Russland gearbeitet haben (und dabei nicht schlecht Geld verdient haben) dies nun alles schliessen und aufgeben. Sie können ihre Mitarbeiter in Russland nicht mehr bezahlen, ja nicht einmal mehr die gesetzlich vorgeschriebenen Abgangsentschädigungen an die Mitarbeiter ausrichten. Mit dem Ausfall der Bestellungen aus Russland müssen Sie auch in der Schweiz Mitarbeiter entlassen.
Wir können in einigen dieser Fälle Unterstützung leisten. Dabei wollen wir aber ganz klar festhalten, dass wir zu keinerlei rechtlich verbotenen Umgehungsgeschäften Hand bieten wollen. Wir halten alle Sanktionsvorschriften der sanktionierenden Länder ein.
Nur muss man vor der weitverbreiteten irrtümlichen Ansicht warnen, dass die Sanktionen jegliche Geschäftsbeziehungen mit Russland verbieten würden:
D. h. ein grosser Teil von Waren und Dienstleistungen sind von den Sanktionen nicht betroffen. So sind viele russische Banken nicht auf den Sanktionslisten. Sogar die grösste Bank Russlands, Gazprom Bank, ist nicht auf der Sanktionsliste.
Diese freien Banken dürften also problemlos einen Zahlungsverkehr mit Banken der sanktionierenden Länder abwickeln.
Aber obwohl die meisten Banken (ca. 95%) in Russland nicht sanktioniert sind, meiden praktisch alle Banken aus den sanktionierenden Ländern diesen Zahlungsverkehr.
Nicht etwa, weil es rechtlich verboten wäre, sondern aus Reputationsgründen oder vorauseilendem Gehorsam.
Über Forderungsabtretungen und Banken aus nicht sanktionierenden Ländern können also entsprechende Zahlungen abgewickelt werden, soweit sie nicht im Zusammenhang mit sanktionierten Personen, Waren oder Dienstleistungen stehen.
Ohne hinreichenden Rechtsgrund von Banken zurückgehaltene Gelder müssen deblockiert und dem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden, damit er sie mindestens auf ein Konto einer Bank im sanktionsfreien Ausland übertragen kann.
Usbekistan – ein neuer Markt mit grossem Wachstumspotential
Usbekistan ist wohl einer der asiatischen Staaten mit dem grössten Entwicklungspotential.
Es zeichnet sich aus durch eine sehr arbeitsame, fleissige und ordnungsliebende Bevölkerung.
Es steht in keinen Abhängigkeiten zu Russland, trägt aber die gegen Russland gerichteten Sanktionen nicht mit.
Es läuft nicht wie die Mitglieder der Zollunion mit Russland Gefahr (Weissrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgistan) mit in den Strudel der Sanktionsmassnahmen gezogen zu werden.
Diese korrekte Neutralität beinhaltet ein grosses Entwicklungspotential:
Viele russische Firmen verlagern ihre Produktion nach Usbekistan, da sie dort problemlos die nötigen Zulieferteile erhalten und in alle Welt exportieren können.
Aber auch für Firmen aus anderen Ländern gibt es genügend Argumente, in Usbekistan zu investieren, produzieren und Vertriebsorganisationen zu gründen: